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Im TerraZoo Rheinberg können Sachkundeprüfungen abgelegt werden. Zu den von VDA / DGHT erhobenen Gebühren kommt eine Eintrittspauschale von 5 Euro.
Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen
Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des Tierhalters,
seinem Engagement für den Tierschutz und der korrekten Einhaltung
artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab, ob die Bedürfnisse des
Tieres erfüllt werden, es vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt,
dem illegalen Handel mit artengeschützten Tieren durch den Tierhalter
aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und
Artenschutz geleistet wird.Bisher wurde in den für die Tierhaltung
geltenden Rechtsvorschriften zum Tierschutz und zum Artenschutz
vorausgesetzt, dass sich Tierhalter vor dem Erwerb eines Tieres die
entsprechende Sachkunde aneignen. Nunmehr ist in diesen
Rechtsvorschriften vorgesehen, in bestimmten Fällen künftig auch einen
Nachweis der Sachkunde zu verlangen. Mit dem Sachkundenachweis soll die
Möglichkeit gegeben werden, einen solchen Nachweis zu führen.
Prüfer für alle Prüfungen und bei allen Fragen zu kontaktieren ist:
Kuno Kamphausen
Pötterstr. 13
41263 Mönchengladbach
02166-24150
info (at) kuno-kamphausen.de
Kostenpauschale einer Sachkundeprüfung:
Prüfungen für VDA / DGHT Mitglieder: 20,00 € (Mitgliedsausweis)
Prüfungen für Nichtmitglieder: 50,00 €
zzgl. 5 Euro Eintritt
Die Zahlung der Prüfungsgebühren hat grundsätzlich vor Antritt der Prüfung an der Zookasse zu erfolgen.
Die Termine:
01. Februar. 2009
19. April. 2009
07. Juni. 2009
06. September. 2009
08. November. 2009
Der Allgemeine SachKundeNachweis (mehr dazu: sachkundenachweis.de )
Diese „Grundstufe“ der Sachkunde ist für Privatleute und
verantwortungsbewusste Terrarianer gedacht. Jeder interessierte
Tierfreund hat hier die Möglichkeit, sich selbst und anderen zu
beweisen, dass er in der Lage ist, Fische, Reptilien und Amphibien im
Sinne des Tierschutzgesetzes sachgemäß zu pflegen. Die Arten dieser
Tiergruppen stellen nämlich immer Fällen ganz besondere Ansprüche an
die Haltung. Bei unsachgemäßer Pflege verkümmern oder sterben viele
Tiere rasch. Wer also eine Schulung im Bereich Aquaristik oder
Terraristik absolviert und die schriftliche Sachkundeprüfung bestanden
hat, kann mit gutem Gewissen behaupten, das Rüstzeug für eine
tierschutzgerechte Pflege erworben zu haben.
Manchmal reicht der Nachweis der Allgemeinen Sachkunde in einem
Fachgebiet aus um eine § 11 Genehmigung zum Handel und zur Zucht einer
bestimmten Tierart beim Veterinäramt beantragen zu können.
Grundsätzlich muss der Züchter, wenn er bestimmte Nachzuchtmengen im
Jahr überschreitet, zunächst mit dem zuständigen Veterinäramt über den
Sachverhalt zu sprechen. Wenn eine Finanzbehörde einen Hobbyzüchter als
gewerblich einstuft , so muss dieser einen Antrag auf Handel und Zucht
gemäß § 1 TSchG mit eben jener zu züchtenden Tierart beim Veterinäramt
stellen. Wenn nur eine bestimmte Tierart gezüchtet wird, kann es sein
dass der Veterinär nach einem erfolgten Gespräch und einer Besichtigung
der Zuchtanlage die § 11 Genehmigung ohne einen weiteren
Sachkundenachweis erteilt. Es kann aber auch sein dass er eben diesen
Nachweis verlangt. Hier ist die Vorlage der Prüfung der Allgemeinen
Sachkunde der VDA / DGHT GbR sicherlich ein großer Pluspunkt und
erspart dem Veterinär, der ja selber nicht immer im Thema ist, ein
aufwendiges Fachgespräch.
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