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Sachkundeprüfung Terraristik

Im TerraZoo Rheinberg können Sachkundeprüfungen abgelegt werden. Zu den von VDA / DGHT erhobenen Gebühren kommt eine Eintrittspauschale von 5 Euro.

Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des Tierhalters, seinem Engagement für den Tierschutz und der korrekten Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab, ob die Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, es vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt, dem illegalen Handel mit artengeschützten Tieren durch den Tierhalter aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und Artenschutz geleistet wird.Bisher wurde in den für die Tierhaltung geltenden Rechtsvorschriften zum Tierschutz und zum Artenschutz vorausgesetzt, dass sich Tierhalter vor dem Erwerb eines Tieres die entsprechende Sachkunde aneignen. Nunmehr ist in diesen Rechtsvorschriften vorgesehen, in bestimmten Fällen künftig auch einen Nachweis der Sachkunde zu verlangen. Mit dem Sachkundenachweis soll die Möglichkeit gegeben werden, einen solchen Nachweis zu führen. 

Prüfer für alle Prüfungen und bei allen Fragen zu kontaktieren ist:
Kuno Kamphausen
Pötterstr. 13
41263 Mönchengladbach
02166-24150
info (at) kuno-kamphausen.de

Kostenpauschale einer Sachkundeprüfung:
Prüfungen für VDA / DGHT Mitglieder: 20,00 € (Mitgliedsausweis)
Prüfungen für Nichtmitglieder: 50,00 €
zzgl. 5 Euro Eintritt
Die Zahlung der Prüfungsgebühren hat grundsätzlich vor Antritt der Prüfung an der Zookasse zu erfolgen.

Die Termine:
01. Februar. 2009
19. April. 2009
07. Juni. 2009
06. September. 2009
08. November. 2009

Der Allgemeine SachKundeNachweis (mehr dazu: sachkundenachweis.de )
Diese „Grundstufe“ der Sachkunde ist für Privatleute und verantwortungsbewusste Terrarianer gedacht. Jeder interessierte Tierfreund hat hier die Möglichkeit, sich selbst und anderen zu beweisen, dass er in der Lage ist, Fische, Reptilien und Amphibien im Sinne des Tierschutzgesetzes sachgemäß zu pflegen. Die Arten dieser Tiergruppen stellen nämlich immer Fällen ganz besondere Ansprüche an die Haltung. Bei unsachgemäßer Pflege verkümmern oder sterben viele Tiere rasch. Wer also eine Schulung im Bereich Aquaristik oder Terraristik absolviert und die schriftliche Sachkundeprüfung bestanden hat, kann mit gutem Gewissen behaupten, das Rüstzeug für eine tierschutzgerechte Pflege erworben zu haben.

Manchmal reicht der Nachweis der Allgemeinen Sachkunde in einem Fachgebiet aus um eine § 11 Genehmigung zum Handel und zur Zucht einer bestimmten Tierart beim Veterinäramt beantragen zu können. Grundsätzlich muss der Züchter, wenn er bestimmte Nachzuchtmengen im Jahr überschreitet, zunächst mit dem zuständigen Veterinäramt über den Sachverhalt zu sprechen. Wenn eine Finanzbehörde einen Hobbyzüchter als gewerblich einstuft , so muss dieser einen Antrag auf Handel und Zucht gemäß § 1 TSchG mit eben jener zu züchtenden Tierart beim Veterinäramt stellen. Wenn nur eine bestimmte Tierart gezüchtet wird, kann es sein dass der Veterinär nach einem erfolgten Gespräch und einer Besichtigung der Zuchtanlage die § 11 Genehmigung ohne einen weiteren Sachkundenachweis erteilt. Es kann aber auch sein dass er eben diesen Nachweis verlangt. Hier ist die Vorlage der Prüfung der Allgemeinen Sachkunde der VDA / DGHT GbR sicherlich ein großer Pluspunkt und erspart dem Veterinär, der ja selber nicht immer im Thema ist, ein aufwendiges Fachgespräch.